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Beitragsordnung
Mit der Abgabe des Aufnahmeantrags verpflichtet sich das Mitglied, die Beiträge entsprechend der Beitragsordnung pünktlich zu entrichten.
Die Mitglieder des Vereins sind nur berechtigt am Sportbetrieb teilzunehmen, wenn sie ihren Beitrag entsprechend der Beitragsordnung termingerecht entrichtet haben.
Aufnahmegebühren/ Passgebühren Richten sich nach den jeweiligen Sätzen der Finanzordnung des Sächsischen Fussballverbandes.
Beiträge/ Termine Der Beitrag ist jährlich netto zu Beginn der Spielsaison zu entrichten, bei halbjährlicher Zahlung erhöht sich der Beitrag um 3%. Der Beitrag ist eine Bringeschuld. In der Regel ist Lastschrifteinzug zu vereinbaren, um Mahnungen zu vermeiden.
Beitrag
jährlich
Termin
halbjährlich
Termine
Erwachsene
150,00 €
01.07.
78,00 €
01.07./01.01.
A/B/C-Jugend
120,00 €
01.07.
62,00 €
01.07./01.01.
D/E/F-Jugend
90,00 €
01.07.
47,00 €
01.07./01.01.
Bei Eintritt während der Spielsaison ist der Beitrag entsprechend anteilig für das Spieljahr zu entrichten.
Alle Mitglieder des Vereins zahlen den festgelegten Beitrag. Aktive Übungsleiter und Schiedsrichter erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe ihres Mitgliedsbeitrags.
Bei mehr als drei Monaten Beitragsrückstandes kann der Ausschluss aus dem Verein entsprechend Satzung erfolgen.
Treten soziale Härtfälle auf, kann das Präsidium über eine befristete Beitragsermäßigung oder Befreiung von der Beitragszahlung entscheiden.
Die ordentliche Kündigung ist möglich jeweils zum Ende des Jahres wie des Spieljahres mit einer Frist von mindestens einem Monat. Mit der Kündigung ist der Mitgliedsausweis in der Geschäftsstelle abzugeben.